Ab dem 03.12.2018 gilt für Onlinehandler die neue Geoblocking-Verordnung (VO [EU] Nr. 2018/302).
Mit der neuen Verordnung soll künftig unterbunden werden, dass Käufer aufgrund der Staatsangehörigkeit bzw. ihrem Wohnsitz benachteiligt werden.
Beispielsweise dürfen Sie als Shopbetreiber identische Produkte nicht zu unterschiedlichen Preisen, aufgrund der Rechnungsadresse des Kunden, anbieten. Auch eine automatische Weiterleitung in lokalisierte Shobereiche ist untersagt. Und schließlich dürfen Besucher nicht aufgrund ihrer EU-Auslandsadresse vom Bestellvorgang ausgeschlossen werden.
Dem Shopbetreiber steht es jedoch weiterhin frei nur ein begrenztes Gebiet zu beliefern z.B. DACH-Region. Ein Besucher außerhalb dieser Region muss allerdings zu den selben Konditionen bestellen dürfen, wenn er den Transport aus der Lieferregion selbst organisiert.
Weitere Details und Beispiele finden Sie unter folgenden Links:
https://shopbetreiber-blog.de/2018/09/03/die-geoblocking-verordnung-kommt-was-shopbetreiber-nun-beachten-muessen/
https://blog.oxid-esales.com/2018/08/8-fragen-zur-geoblocking-vo/