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Lesetipp: „Datenschutz auf Websites“

Stammbenutzer

Jeder Onlineshop benötigt lt. §13 Telemediengesetz eine Datenschutzerklärung. Sicher haben Sie diese auch auf Ihrer Seite hinterlegt. Im aktuellen Magazin für Computertechnik (c’t – Ausgabe 09/2015) werden in der FAQ Die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet:

  • Was sollte die Datenschutzerklärung beinhalten?
  • Muss ich Hinweise auf Cookieverwendung angeben?
  • Was muss ich bei der Nutzung von Google Analytics beachten?
  • Gibt es Besonderheiten bei der Nutzung von Social Media-Button?
  • – …

Den Fragenkatalog mit den dazugehörigen Antworten finden Sie unter diesem Link.

Prüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung auch nach der Erstellung bitte regelmäßig auf Aktualität und passen Sie diese gegebenfalls an. So vermeiden Sie die Gefahr von Abmahnungen.