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Neue Informationspflichten für Onlinehändler

Stammbenutzer

Seit dem 09.01.2016 gelten für alle Onlinehändler im B2C-Geschäft neue Informationspflichten lt. Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung).

Demnach muss ab sofort der Link auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung sowie Ihre E-Mailadresse „leicht zugänglich“ im Shop angegeben werden. Dies ist z.B. im Impressum oder in den AGB’s sinnvoll, solange diese die ganze Zeit im Shop aufrufbar sind.

Der Link lautet wie folgt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Weitere Informationen zu der neuen Informationspflicht finden Sie im shopbetreiber-blog.de.